Wohnbauförderung der Gemeinde

Wohnbauförderung der Gemeinde in Form der Ermäßigung der Aufschließungsabgabe.

Die Aufschließungsabgabe ist eine Gemeindesteuer, die einmalig zu entrichten ist, wenn ein Grundstück zum Bauplatz erklärt wird. Für Kirchberger gibt es die Möglichkeit um Wohnbauförderung in Form der Ermäßigung der Aufschließungsabgabe anzusuchen. Die Basisförderung beträgt € 3.000,-- plus € 1.000,-- pro Kind.

Um die Wohnbauförderung kann nach Fertigstellung des Kellergeschoßes oder der Fundamentplatte angesucht werden. Der Förderungsbetrag wird mit anderen Abgaben der Gemeinde (Kanal- und Wasseranschlussabgabe) gegen verrechnet.

Formulare

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